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Private Kranken­versicherung Tarife – ein Überblick

Wer eine private Krankenversicherung abschließen will, hat die Qual der Wahl. Denn Interessierte können sich zwischen einer Vielzahl von Tarifen entscheiden. Die privaten Krankenversicherung Tarife unterscheiden sich dabei im Wesentlichen in Preis und Leistung. Es gibt zudem Angebote für bestimmte Berufsgruppen wie Beamte. Durch die Kombinationen mehrerer Bausteine können sich Privatversicherte den Tarif zusammenstellen, der sie optimal schützt.

Unterschiede in Preis und Leistung

Die vielen privaten Krankenversicherung Tarife unterscheiden sich vorwiegend in ihren Leistungen. Wer umfassend abgesichert sein will, kann sich für ein leistungsstarkes Angebot entscheiden. Jedoch hat dieser Schutz seinen Preis. In der Regel gilt: Je umfangreicher der Versicherungsschutz ist, desto höher fällt der Beitrag aus. Allerdings sollten Interessierte nicht aus Kostengründen auf zentrale Leistungen verzichten. Wichtig ist die Wahl eines Tarifes mit einem ausgewogenen Preis-Leistungsverhältnis. Informieren Sie sich bitte vorher über die Kosten der PKV.

Verschiedene private Krankenversicherung Tarife

In der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es verschiedene Arten von Tarifen. Neben den herkömmlichen Angeboten gibt es unter anderem den Basistarif, den Notlagentarif und Tarife für bestimmte Berufe wie Beihilfetarife, die sich an Beamte richten. Beamte erhalten eine Beihilfe von ihrem Dienstherrn. Das bedeutet, der Dienstherr gewährt eine prozentuale Erstattung der Behandlungskosten. Abhängig davon, wie hoch der Zuschuss ist, müssen sich Staatsdiener nur noch gegen die verbleibenden Kosten absichern.

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherung Tarife Notlagen- und Basistarif dienen hauptsächlich dazu, die Kosten für die private Absicherung zu senken. Seit dem 1. Januar 2009 müssen die Versicherer einen Basistarif anbieten. Dieser bietet die gleichen Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wie das Bundesgesundheitsministerium informiert, darf kein Antragssteller vom Anbieter abgelehnt werden, solange dieser die allgemeinen Voraussetzungen für die PKV erfüllt. Zudem dürfen keine Risikozuschläge erhoben und Leistungen ausgeschlossen werden.

 

Der Notlagentarif der privaten Krankenversicherung

Seit dem 1. August 2013 gibt es den Notlagentarif. Dieser kann nicht abgeschlossen werden. Stattdessen werden Privatversicherte in diesen überführt, wenn sie ihre PKV-Beiträge nicht mehr zahlen können. In diesem private Krankenversicherung Tarif gelten eingeschränkte Leistungen, mit denen nur eine Akutversorgung gewährleistet ist. Ziel ist es, durch einen deutlich niedrigeren Beitrag, der zwischen 100 und 125 Euro pro Monat liegt, die aufgelaufenen Schulden schnell tilgen zu können, um dann wieder in den ursprünglichen Tarif wechseln zu können.

Unisex-Tarife

Seit Ende 2012 dürfen Versicherer nur noch bestimmte private Krankenversicherung Tarife anbieten. Mit Einführung der Unisex-Tarife müssen die PKV-Beiträge nun unabhängig vom Geschlecht berechnet werden. Zuvor haben Frauen meist mehr für ihre private Krankenversicherung gezahlt als Männer, da sie eine höhere Lebenserwartung haben. Da die Unisex-Tarife geschlechtsneutral kalkuliert werden, ist die private Krankenversicherung für Frauen teilweise günstiger geworden. Gleichzeitig haben die Versicherer die Umstellung genutzt, um auf breiter Front Mindestleistungen einzuführen, so der PKV-Verband.

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