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Private Kranken­versicherung: Auch im Ausland geschützt

Die private Krankenversicherung ist auch im Ausland gültig. Allerdings gibt es hinsichtlich der Frage, wie lange Privatpatienten im Ausland versichert ist, unterschiedliche Antworten abhängig vom Reiseland. Im Gegensatz zu Kassenpatienten sind Privatversicherte auch im Ausland gut abgesichert. Unter Umständen ist es jedoch sinnvoll, den Versicherungsschutz zu erweitern.

Europäischer vs. weltweiter PKV-Schutz im Ausland

Der Schutz der privaten Krankenversicherung ist nicht nur auf das europäische Ausland begrenzt. Auch weltweit können Versicherte auf ihren PKV-Schutz bauen. Jedoch gilt dieser nicht zeitlich unbegrenzt. Der Zeitraum ist in der Regel auf einen Monat beschränkt. Ist jedoch über diese zeitliche Begrenzung hinaus weiterhin eine medizinische Behandlung notwendig, können Privatversicherte maximal weitere zwei Monate die Leistungen ihrer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen, wenn ohne diese die Rückreise nach Deutschland nicht möglich wäre. Auch hier gilt: Wer länger oder dauerhaft ins nicht europäische Ausland geht, sollte seinen Versicherer kontaktieren, um den weiteren Versicherungsschutz zu klären.

Abgesichert im Ausland? Vergleich gesetzliche und private Krankenversicherung

Während für Privatversicherte schnell erkenntlich ist, wie sie im Ausland geschützt sind Europa oder nicht? Dauer des Aufenthalts?, sind die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weitaus komplexer. Generell gelten ihre Leistungen auch in Ländern, die Teil der Europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftsraums sind. Hinzu kommen die Schweiz und Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, wie beispielsweise Türkei und Tunesien. Diese einzelnen Vereinbarungen bewirken, dass Kassenpatienten erst einmal sicherstellen müssen, ob sie beim Aufenthalt im Ausland überhaupt versichert sind. Außerhalb der genannten Länder besteht kein Schutz.

Das Bundesgesundheitsministerium informiert außerdem, dass bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland die Kosten nur in der Höhe übernommen werden, die bei einer entsprechenden inländischen Behandlung entstanden wären. Im Zweifel zahlen Kassenpatienten ohne zusätzliche Absicherung drauf.

 

Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung im Ausland

Grundlage für die Leistungen der privaten Krankenversicherung im Ausland ist der erste Paragraf, Absatz 4 der Musterbedingungen für die Krankheitskostenversicherung.

Dort heißt es:
„Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz.“

Fazit: Privatversicherte brauchen sich vor einer Reise ins Ausland keine Sorgen über ihre gesundheitliche Versorgung zu machen, solange sie nicht länger als einen Monat unterwegs sind. Ob auf die private Krankenversicherung darüber hinaus Verlass ist, hängt davon ab, ob der Urlaub innerhalb oder außerhalb Europas stattfindet.

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