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Private Kranken­­versicherung für die Familie

Die Entscheidung zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (PKV) für eine Familie ist nicht immer leicht. Zwar profitieren Privatversicherte in der Regel von deutlich besseren Leistungen als Kassenpatienten. Doch besonders für Familien mit vielen Kindern kann die gesetzliche Absicherung im Vergleich zur PKV durch die Familienversicherung von Vorteil sein.

 

Private Kranken­versicherung: Familie profitiert von hohen Leistungen

Ob sich eine private Krankenversicherung für Sie als Familie lohnt, hängt vor allem von Ihren Wünschen ab. Denn erkrankt ein Familienmitglied, kommen Ihnen einige Vorteile der PKV zugute. So warten Privatversicherte meist deutlich kürzer auf einen Arzttermin als Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das ist besonders dann vorteilhaft, wenn ein Facharzt aufgesucht werden muss.

Tipp

Welche private Krankenversicherung die besten Tarife im Angebot hat, zeigen unterschiedliche aktuelle Tests, die wir auf der Themenseite „Tests private Krankenversicherungen“ für Sie zusammengefasst haben. Möchten Sie dagegen wissen, welche Versicherer insgesamt positiv bewertet werden, finden Sie hier alle relevanten Informationen.

Gesetzliche vs. private Krankenversicherung

Damit auch schon die Kleinsten privat abgesichert sind, müssen Sie für sie eine eigenständige private Krankenversicherung abschließen. Denn eine Familienversicherung wie in der GKV, in der Kinder beitragsfrei über die Krankenkasse eines Elternteils mitversichert sind, gibt es nicht.

Familien mit mehreren Kindern sind daher unter Umständen besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben. Da die PKV-Tarife für Kinder jedoch vergleichsweise günstig sind, müssen Sie nicht viel investieren, wenn Sie bei der Gesundheit Ihres Nachwuchses keine Abstriche machen wollen und großen Wert auf sehr gute Leistungen legen.

Die beitragsfreie Mitversicherung über die gesetzliche Krankenkasse der Eltern ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sind Sie als Elternpaar nicht verheiratet, reicht es, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Dann besteht die Möglichkeit der Familienversicherung, auch wenn der Partner in der privaten Krankenversicherung abgesichert ist.

Die folgende Tabelle zeigt, welche Krankenversicherung für Ihre Kinder infrage kommt, wenn Sie verheiratet sind:

Wie sind Sie als Elternteil versichert?PKV für den Nachwuchs möglich?
Der besser­verdienende Partner ist Privat­patient und liegt mit seinem Ein­kommen über der monatlichen Versicherungs­pflichtgrenze (2018: 4.950 Euro brutto).Private Kranken­versicherung oder freiwillige (kosten­pflichtige) gesetzliche Kranken­versicherung
Der gesetzlich kranken­versicherte Partner hat das höhere EinkommenFamilien­versicherung der GKV
Beide sind privat­versichert.Private Kranken­versicherung

Private Krankenversicherung für die Familie: Arbeitgeberzuschuss nutzen

In der privaten Krankenversicherung müssen Sie als Familie für Ihre Kinder zwar extra Beiträge zahlen. Allerdings profitieren Arbeitnehmer wie bei ihrem eigenen Versicherungsbeitrag auch von einem Arbeitgeberzuschuss. Darauf Anspruch hat Ihre Familie dann, wenn diese bei einer Versicherung in der GKV über die Familienversicherung abgesichert wäre.

Dabei wird der Zuschuss vom Arbeitgeber sowohl für Ihre PKV-Kosten als auch für die Ihrer Familienmitglieder gezahlt. Er ist allerdings auf den Höchstbeitrag gedeckelt, den der Chef einem gesetzlich versicherten Angestellten zahlen würde. 2018 entspricht dies monatlich 323,03 Euro. Sofern dieser Zuschuss durch den Beitrag für die eigene private Krankenversicherung noch nicht ausgereizt ist, können Sie mit ihm die PKV-Kosten der Familie senken.

Übersicht: Maximaler Anteil des Arbeitgebers am PKV-Beitrag

JahrAnteil pro Monat
2015301,13 Euro
2016309,34 Euro
2017317,55 Euro
2018323,03 Euro
2019Steht voraus­sichtlich im Sep­tember 2018 fest

Für Kinder fließt der Zuschuss maximal bis sie 25 Jahre alt sind. Für den Ehe- oder Lebenspartner gilt, dass dieser weder hauptberuflich selbstständig tätig sein noch ein Einkommen von über 435 Euro pro Monat haben darf. Bei einem Minijob steigt die Grenze auf 450 Euro.

PKV-Versicherungsbeiträge für Kinder von der Steuer absetzen

Aufwendungen für die Krankenversicherungsbeiträge des eigenen Kindes lassen sich steuerlich absetzen. Die Beiträge sind dazu als Sonderausgaben in der Steuererklärung in der Anlage Kind unter „Kranken- und Pflegeversicherung“ zu vermerken. Voraussetzung ist, dass Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht.

Leistungen in der privaten Krankenversicherung für Kinder

Beim Abschluss der privaten Krankenversicherung für die Familie sollten Sie darauf achten, dass alle wichtigen Leistungen abgedeckt sind.

  • Zahnarzt: Viele Kinder benötigen beispielsweise im Schulalter eine Zahnspange. Während Erwachsene bei der Wahl ihres Tarifs eher selten auf die kieferorthopädischen Leistungen achten, ist dies bei Kindern besonders wichtig.
  • Krankenhaus: Angebote mit „Rooming-in“-Option sind gerade beim Krankenhausaufenthalt sehr wertvoll.
  • Brille und Kontaktlinsen: Achten Sie darauf, dass die private Krankenversicherung die Kosten für Sehhilfen erstattet.
  • Arzthonorar: Wie bei den Erwachsenen-Tarifen sollten die Angebote für Kinder Leistungen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Ärzte und Zahnärzte übernehmen. Auch ein umfangreicher Heilmittelkatalog, der vorgibt, welche Heilmittel erstattet werden, ist von Vorteil.
  • Selbstbehalt: Von Nachteil kann eine private Krankenversicherung mit Selbstbeteiligung sein. Denn die Ersparnis über einen niedrigeren Beitrag durch die Beteiligung an den Behandlungskosten verpufft unter Umständen durch die vergleichsweise vielen Arztbesuche Ihrer Kinder.

Leistungen der PKV bei Schwangerschaft und Geburt

Bei Schwangerschaft übernimmt die PKV zunächst alle Leistungen, die Schwangeren auch in der gesetzlichen Krankenversicherung geboten werden. Darüber hinaus sind je nach Tarif zusätzliche Leistungen möglich, etwa weitere Ultraschalluntersuchungen.

Im Gegensatz zu gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerinnen bekommen privatversicherte Angestellte kein Mutterschaftsgeld. Sie haben stattdessen Anspruch auf eine Pauschale von bis zu 210 Euro für den Zeitraum des Mutterschutzes, die sie beim Bundesversicherungsamt beantragen müssen.

Während des Mutterschutzes und der Elternzeit bleiben Mütter anders als in der GKV beitragspflichtig. Das bedeutet, die Beiträge zur privaten Krankenversicherung fallen weiter an. Einige Versicherer bieten jedoch Tarife mit Beitragsfreiheit an. Planen Sie Nachwuchs, sollten Sie beim Vergleich verschiedener Anbieter darauf besonderen Wert legen.

In der Elternzeit fällt für Angestellte außerdem der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung weg. Gegebenenfalls können Sie allerdings den Arbeitgeberzuschuss Ihres privat versicherten Partners ausschöpfen.

Sollten Sie während der Elternzeit in Teilzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein und mit Ihrem Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, müssten Sie normalerweise zurück in eine gesetzliche Krankenkasse. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich jedoch weiterhin privat krankenversichern. Ihre Arbeitszeit darf beispielsweise nicht mehr als 30 Wochenstunden betragen. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem privaten Krankenversicherer, unter welchen Bedingungen die Weiterversicherung möglich ist.

Optimale PKV für die Familie finden

Die private Krankenversicherung bietet Ihnen weitaus bessere Leistungen als die GKV. Sie werden nicht nur beim Arzt oftmals bevorzugt behandelt, sondern können auch eher neue Therapien und Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen.

Lassen Sie sich jetzt aus der Vielzahl von Tarifen ein individuelles und unverbindliches Angebot erstellen, um die beste PKV für Ihre Familie zu finden. So spüren Sie schnell und unkompliziert die private Krankenversicherung mit dem für Sie besten Mix aus Preis und Leistung auf.

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