Startseite » Ratgeber » GKV oder PKV?

Gesetzliche Kranken­versicherung oder private Kranken­versicherung

Wer die Wahl hat zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV), sollte genau überlegen, welche Variante für die persönlichen Ansprüche und Bedürfnisse die beste ist. Denn es lässt sich nicht pauschal sagen, dass eine der beiden Versicherungsformen immer die bessere Alternative ist. testprivatekrankenversicherung.de stellt die beiden Alternativen ausführlich vor.

Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
Versicherungsnehmer in der GKV
Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Erst ab einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (derzeit 57.600 Euro brutto jährlich bzw. 4.800 Euro brutto monatlich) ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht und der Eintritt in die private Krankenversicherung möglich.

Selbständige, Freiberufler und Beamte können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
Versicherungsnehmer in der PKV
Selbständige, Freiberufler, Beamte und Studenten können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und unabhängig vom Einkommen in die private Krankenversicherung eintreten.



Gutverdienende Arbeitnehmer können sich ab einem Bruttoeinkommen von 57.600 Euro jährlich privat versichern lassen.
Familie
Über die kostenlose Familienmitversicherung können Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre ohne bzw. mit geringem Einkommen (bis max. 450 Euro) abgesichert werden.
Familie
Es gibt keine kostenlose Familienmitversicherung, Kinder und Ehepartner müssen selbständig versichert werden.
Leistungsumfang der GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Leistungen anhand der der gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgung. Dies bedeutet beispielsweise eine Unterbringung im Mehrbettzimmer im Krankenhaus.



Die verschiedenen Krankenkassen bieten zusätzlich Leistungen in Form von Wahl- und Bonusprogrammen an oder erweiterte Erstattungen bei Gesundheitskursen und Naturheilkunde.
Leistungsumfang der PKV
Die private Krankenversicherung erstattet Leistungen abhängig vom Versicherungsvertrag. In einzelnen Tarifen werden nur Basisleistungen bezahlt. Top-Tarife bieten hingegen umfangreiche Leistungen wie Erstattung von Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlungen etc.

Zudem besteht bei der privaten Krankenversicherung frei Arzt- und Krankenhauswahl.
Versicherungsbeiträge und Erstattung
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen einheitlichen Versicherungsbeitrag von 15,5 Prozent. Arbeitnehmer zahlen davon 8,2 Prozent ihres Bruttolohns, die restlichen 7,3 Prozent zahlt der Arbeitgeber. Zusätzlich dürfen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. In der Regel wird darauf jedoch verzichtet.

Leistungen werden direkt mit dem Leistungserbringer abgerechnet. Die Versicherten müssen so in der Regel nicht in Vorleistung gehen.
Versicherungsbeiträge und Erstattung
Der PKV-Versicherungsbeitrag richtet sich in Höhe nach Alter, Gesundheitszustand und Beruf des Versicherten sowie nach den gewünschten Leistungen. Zudem werden Altersrückstellungen berechnet, die im Alter die Beiträge reduzieren sollen.


Die Kostenerstattung erfolgt bei ambulanten Behandlungen nach Vorleistung des Versicherten. Bei einer stationären Behandlung werden die Leistungen direkt zwischen Krankenhaus und Versicherung abgerechnet.
Beitragsrückerstattung in der GKV
Die gesetzlichen Kassen können Beiträge erstatten, dies geschieht aber nur bei sehr guter Finanzlage und ist selten der Fall.

Vielmehr bieten immer mehr Kassen mit Wahltarifen die Möglichkeit Beiträge erstattet zu bekommen, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Beitragsrückerstattung in der PKV
Die private Krankenversicherung kann Beiträge erstatten, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Ob es zu einer Erstattung kommt und wie hoch diese ausfällt, ist abhängig von den genauen Vertragsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
GKV: Beiträge im Alter
Die Beiträge zur GKV werden immer für die aktuell anfallenden Kosten verwendet. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und medizinischen Neuerungen kann es daher zu weiteren Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen im Alter kommen.

Generell ist man als Rentner jedoch über die Krankenversicherung der Rentner versichert. Der einheitliche Beitragssatz bezieht sich auf die Höhe der Rente, der Rentenversicherungsträger übernimmt den Arbeitgeberanteil.
PKV: Beiträge im Alter
Die Beiträge zur PKV werden regelmäßig angepasst. Damit es im Alter nicht zu erheblichen Beitragserhöhungen kommt, werden die sogenannten Altersrückstellungen gebildet. So werden auch Leistungskürzungen vermieden.

Wenn der Krankenversicherungsbeitrag dennoch zu stark ansteigt, besteht die Möglichkeit in den sogenannten Basistarif zu wechseln. Eine Rückkehr in die GKV ist nach dem 55. Lebensjahr in der Regel nicht mehr möglich.
Aufnahme in die GKV
Seit Einführung der Versicherungspflicht können die Krankenkassen niemanden mehr ablehnen. Das bedeutet, dass die Krankenkasse frei gewählt werden kann, nur einige Betriebskrankenkassen sind auf die Angestellten eines Unternehmens beschränkt.

Wer allerdings 55 Jahre oder älter ist und zuvor nicht versicherungspflichtig war, kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten und muss sich privat absichern.
Aufnahme in die PKV
Die private Krankenversicherung kann beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen eine Aufnahme verweigern. Dies gilt allerdings nur für die normalen Versicherungstarife.


Seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2009 müssen auch die privaten Krankenversicherer einen Basistarif anbieten. In diesem besteht ein Aufnahmezwang
Aufnahme
Die private Krankenversicherung kann beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen eine Aufnahme verweigern. Dies gilt allerdings nur für die normalen Versicherungstarife.

Seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2009 müssen auch die privaten Krankenversicherer einen Basistarif anbieten. In diesem besteht ein Aufnahmezwang
Geltungsbereich
Die private Krankenversicherung leistet europaweit und je nach Vertrag auch mindestens einen Monat darüber hinaus. Es kann auch ein längerer weltweiter Schutz vereinbart werden.
Kündigung / Wechsel der GKV
Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist jederzeit möglich, mit der Kündigung erfolgt der Wechsel nach Ende des übernächsten Monats. Nach einem Wechsel ist man jedoch mindestens 18 Monate an die neue Krankenversicherung gebunden.
Kündigung / Wechsel der PKV
Die Kündigungsfrist bei der PKV beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Nicht immer können dabei die Altersrückstellungen mitgenommen werden, daher sollte dies zuerst überprüft werden.

Den richtigen Tarif finden

Mit der Entscheidung GKV oder PKV ist es noch nicht getan. Hat man eine der beiden Varianten ausgewählt, muss noch die richtige Krankenkasse bzw. der beste Krankenversicherungstarif gefunden werden. Insbesondere bei der privaten Krankenversicherung gibt es erhebliche Tarifunterschiede hinsichtlich Preis und Leistung. Hier empfiehlt es sich einerseits mittels Tarifvergleich die verschiedenen Angebote gegenüberzustellen. Andererseits können Sie sich ein kostenloses und unverbindliches Angebot vom Experten erstellen lassen. So finden Sie den besten Tarif für Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Inhaltsverzeichnis

Unsere Angebote für Sie

PKV Tarifrechner

Unverbindliche PKV Anfrage,

kostenfrei, ungebunden und schnell!

Vergleich anfordern

PKV Formular

Sie wissen nicht weiter? Unsere unabhängigen

Berater helfen Ihnen gerne weiter!

Zum Tarifrechner