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Private Krankenversicherung: Versichert während der Elternzeit
In der Elternzeit können sich bei der privaten Krankenversicherung Probleme ergeben. So werden privat versicherte Eltern unter Umständen wieder versicherungspflichtig und müssen in die gesetzliche Krankenkasse. Zudem können die Versicherungsbeiträge zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Doch das muss nicht sein. Wer den richtigen Tarif abgeschlossen hat, ist während der Elternzeit sogar beitragsfrei.
Beiträge für GKV und PKV während der Elternzeit
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt die Elternzeit als beitragsfreie Zeit – allerdings nur für Mitglieder, die pflichtversichert sind. Freiwillig Versicherte müssen weiterhin Beiträge an die Krankenkasse zahlen. Auch bei der privaten Krankenversicherung gilt in der Regel, dass die Prämien weitergezahlt werden müssen. Dabei fällt für Arbeitnehmer der Arbeitgeberanteil weg. Einige Anbieter bieten jedoch Sonderregelungen an. So ist bei diesen Gesellschaften eine Beitragsfreiheit für die Dauer von sechs oder zwölf Monaten möglich.
Wie funktioniert eine Anwartschaft?
Wer aufgrund der Elternzeit wieder versicherungspflichtig wird, hat die Möglichkeit, eine Anwartschaft mit seinem privaten Krankenversicherer zu vereinbaren. Dabei zahlt man neben dem Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse einen kleinen Beitrag an den bisherigen Versicherer. Besteht nach der Elternzeit wieder die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, kann man durch die Anwartschaft in die private Krankenversicherung beim alten Anbieter zurückzukehren. Dabei sichert man sich nicht nur die alten Konditionen. Es wird darüber hinaus auch keine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Bei einem neuen PKV-Anbieter wirken sich hingegen das höhere Einstiegsalter sowie zwischenzeitlich aufgetretene Vorerkrankungen negativ auf den Versicherungsbeitrag aus.
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